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In der Stadt Fürth wurde der Behindertenrat eingerichtet, um die Interessen der Menschen mit Behinderung der Stadt Fürth zu vertreten und darauf hin zu
wirken, dass die UN-Behindertenrechtskonvention in Fürth umgesetzt wird.
Der Behindertenrat besteht aus:
23 Menschen mit Behinderung
und 2 Angehörigenvertreter/innen.
Der Behindertenrat hat die Aufgabe, die Interessen der Menschen mit Behinderung gegenüber den städtischen Gremien, der Stadtverwaltung sowie in der
Öffentlichkeit gegenüber allen Institutionen, die mit Angelegenheiten von Menschen mit Behinderung befasst sind, im Sinne einer größtmöglichen Selbstbestimmung und Eigenständigkeit bei der Teilhabe
am Leben in der Gemeinschaft zu vertreten.
Der Behindertenrat ist berechtigt, über den Oberbürgermeister an den Stadtrat und an die Verwaltung Anträge, Anfragen, Empfehlungen und Stellungnahmen zu
behindertenrelevanten Angelegenheiten heranzutragen und wirkt so mit, dass Probleme örtlicher Bezogenheit gelöst und die Belange der behinderten Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Fürth
verbessert werden.