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Parkausweis für Europa


-Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde (Merkzeichen "aG" oder "BI ") können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen Staaten

gültig ist.

 

-Anträge zur Erteilung des Parkausweises können beim

Straßenverkehrsamt

Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90762 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 23

gestellt werden.

 

-Dazu sind der Schwerbehindertenausweis, der Bescheid vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, ein Passfoto und ein Personalausweis mitzubringen.

 

-Mit diesen Unterlagen wird der Parkausweis in der Regel sofort ausgestellt und kann mitgenommen werden.

 

-Die Ausstellungsdauer richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal aber fünf Jahre.

 

-Nach Ablauf dieser Zeit, kann eine Verlängerung mit den oben genannten Unterlagen erfolgen.

 

-Dieser Parkausweis gilt nur für Personenkraftwagen und Krafträder!

 

-Auch ohne Führerschein oder Autobesitz kann dieser Parkausweis genutzt werden. Er ist personengebunden und in jedem Auto gültig, solange der Berechtigte selbst dabei ist!

 

-Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.

 

- WICHTIG - NEU - WICHTIG - NEU - WICHTIG - NEU - WICHTIG -

 

Besitzer des alten dunkelblauen Parkausweises (nicht BY-Ausweis!)müssen, wenn sie auf einen Behindertenparkplatz parken, mit einer Verwarnung rechnen, da dieses Ausweis seit dem 31.12.2010  NICHT mehr gültig ist!

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