Parkausweis für Europa
-Schwerbehinderte Menschen mit
außergewöhnlicher Gehbehinderung oder Blinde (Merkzeichen "aG" oder "BI ") können einen Parkausweis beantragen, der im gesamten Bundesgebiet sowie in den meisten europäischen
Staaten
gültig ist.
-Anträge zur Erteilung des Parkausweises können beim
Straßenverkehrsamt
Ämtergebäude Süd
Schwabacher Straße 170
90762 Fürth
Erdgeschoss, Zimmer 23
gestellt werden.
-Dazu sind der Schwerbehindertenausweis, der Bescheid vom Zentrum Bayern Familie und Soziales, ein Passfoto und ein Personalausweis mitzubringen.
-Mit diesen Unterlagen wird der Parkausweis in der Regel sofort ausgestellt und kann mitgenommen werden.
-Die Ausstellungsdauer richtet sich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises, maximal aber fünf Jahre.
-Nach Ablauf dieser Zeit, kann eine Verlängerung mit den oben genannten Unterlagen erfolgen.
-Dieser Parkausweis gilt nur für Personenkraftwagen und Krafträder!
-Auch ohne Führerschein oder Autobesitz kann dieser Parkausweis genutzt werden. Er ist personengebunden und in jedem Auto gültig, solange der Berechtigte selbst dabei ist!
-Der Parkausweis muss gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe platziert werden.
- WICHTIG - NEU - WICHTIG - NEU - WICHTIG - NEU - WICHTIG -
Besitzer des alten dunkelblauen Parkausweises (nicht BY-Ausweis!)müssen, wenn sie auf einen Behindertenparkplatz parken, mit einer Verwarnung rechnen, da dieses Ausweis seit dem 31.12.2010 NICHT mehr gültig ist!